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Re: Video Verleih



Wie waere es denn, als Antwort auf eine solche Frage nicht
vage im eigenen Gedaechtnis rumzustochern und Gesetzes- und
Rechtskenntnisse aus vierter Hand zu praesentieren, sondern
mal mit einer Suchmaschine versuchen, Substantielleres
aufzufinden? Ich frag ja nur ...

Mit den Suchworten Videos Urheberrecht Urhg Gottesdienst
habe ich bei Google einen sehr interessanten und
instruktiven FAQ-Text entdeckt:

http://www.evangelisches-medienhaus.de/cms/medienzentrale/medienverleih/alleswasrechtist

Hier wird sehr deutlich herausgestellt, dass alles was fuer
eine effiziente Bildungsarbeit zwingend erforderlich ist,
vom deutschen Recht verboten wird.

Es heisst dort als Aussage des Fragestellers:

"Ich habe jetzt verstanden, dass eigentlich alles verboten
ist und es trotzdem alle tun."

Die abschliessende Schlussfolgerung ("Wenn man sich an das
geltende Urheberrecht hält, leistet man
                  gleichzeitig einen Beitrag für bessere
Filmkultur, für anspruchsvolle und
                                           wertvolle Filme
und für die Förderung der Autoren, die nicht nur Hollywood
gegenüber verpflichtet sind") ist nach allem, was zuvor
ausgefuehrt wurde, hoechst merkwuerdig und alles andere als
plausibel. Es waere sinnvoll, wenn sich die fuer die
Lobby-Arbeit der Bibliotheken bei der
Urheberrechts-Novellierung Verantwortlichen einmal mit den
ganz konkreten Noeten derjenigen, die fuer einen klaren
Bildungszweck einfach mal nur eine Fernsehsendung oder ein
Video vorfuehren wollen, beschaeftigen wuerden. Wenn so
wenige sich an das Gesetz halten, dann muss halt das Gesetz
geaendert werden!

Klaus Graf
                                            


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