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RE: Rechte an Arbeiten (Re: Diplomarbeit "Sicherheit durch Medienmanagement")



Heinrich C. Kuhn wrote:

> > Studierende haben keine Rechte an Arbeiten, die im Rahmen
> > des Studiums entstehen. Das betrifft auch Sperrung,
> > Wegschliessung, oder Veröffentlichung.
> > Daher ist auch ein Verkauf der eigenen Arbeit ohne
> > Einverständnis der Hochschule unzulässig.
>
> Auf welcher Rechtgrundlage beruht I.E. eine derartige
> Enteignung der Studierenden?

Ich denke, dass Ihnen die Ironie von Herrn Prante entgangen ist, die sich in
seinem Satz: "Warum soll ein einzelner Studierender auch plötzlich Rechte
haben, wenn es
noch nicht einmal die paritätische Mitbestimmung an Hochschulen gibt?"
unmissverständlich ausdrückte.

Eine Studienordnung, die das Urheberrecht des Studierenden einzuschränken
versuchte, wäre schlicht rechtswidrig.

mfg
BjH


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