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Re: Rechte an Arbeiten (Re: Diplomarbeit "Sicherheit durch Medienmanagement")



Hi!

> > > Studierende haben keine Rechte an Arbeiten, die im Rahmen 
> > > des Studiums entstehen. Das betrifft auch Sperrung, 
> > > Wegschliessung, oder Veroeffentlichung. 
> > > Daher ist auch ein Verkauf der eigenen Arbeit ohne 
> > > Einverstaendnis der Hochschule unzulaessig.

> > Auf welcher Rechtgrundlage beruht I.E. eine derartige
> > Enteignung der Studierenden?

> Ich denke, dass Ihnen die Ironie von Herrn Prante entgangen ist,
> die sich in seinem Satz: "Warum soll ein einzelner Studierender
> auch ploetzlich Rechte haben, wenn es
> noch nicht einmal die paritaetische Mitbestimmung an Hochschulen
> gibt?" unmissverstaendlich ausdrueckte.

> Eine Studienordnung, die das Urheberrecht des Studierenden
> einzuschraenken versuchte, waere schlicht rechtswidrig.

Hier entsteht eine spannende Diskussion, die mich fragen laesst:

War da nicht kuerzlich eine Aenderung diverser Hochschulgesetze,
welches das geistige Eigentum an Forschungsergebnissen zur
Verwertung der *Hochschule* ueberschreibt ?

Speziell bei Patenten ? Moeglicherweise auch bei anderen
Eigentumsformen ?

Ich bin kein Jurist und habe das nur am Rande mitbekommen,
wer weiss mehr darueber ?

-- 
MfG/Best regards, Kurt Jaeger                                  17 years to go !
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