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ub tuebingen haelt nichts von open access



On Thu, 22 Jan 2004 18:54:28 +0100
 Roland Steiner <roland.steiner _at__ ub.uni-tuebingen.de> wrote:

> Wie Sie dort auch feststellen ist der Tuebinger Service
> eben kein reiner 
> OpenAccess-Service. Und dass wir dann - uebrigens im
> Auftrag und auf Anfrage 
> mehrerer AutorInnen - uns in URecht Sicherheit ueber die
> rechtliche Seite 
> verschaffen wollen, duerfte legitim sein.

Soweit die UB Tuebingen nicht in eigenem Namen und aufgrund
der Verletzung eigener Rechte an den Verlag herantritt,
koennte dies eine unzulaessige Rechtsbesorgung fuer andere
sein, die nach dem Rechtsberatungsgesetz verboten ist.

Die Aussage, dass der Tuebinger Server kein reiner
OA-Server ist, ist ein reiner Euphemismus. Er ist nach
obiger Verlautbarung ueberhaupt kein Open Access Server.
Damit weiss man ja, was man von der Unterzeichnung der
Berliner Erklaerung durch Herrn Geissler fuer den DBV zu
halten hat: Wenns hart auf hart kommt, gar nichts.

Klaus Graf


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