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Re: Zeitschriftenkrise /Urheberrecht / Verlagsbedingungen



Liebe Liste,
jetzt müssten wir also klären und bei den genannten Adressaten nachfragen.
1. Warum verpflichtet die DFG als wichtigste Fördereinrichtung ihre
Projektnehmer nicht zu open access? Gleiches gilt für das BMBF.
2. Warum schreiben die Hochschulen ihren Forschern nicht als Bedingung für
Mittelbewilligungen diese Publikationsform vor?
3. Warum halten sich (derzeit) die Ministerien in diesen Fragen noch sehr
zurück? Immerhin gibt es Prüfaufträge, ob man dienst- und arbeitsrechtlich
etwas bewegen kann.
4. Mit dem Grundgesetzartikel "Freiheit von Forschung....." hat das alles
nichts zu tun.

Gruß
Klaus Franken


At 13:55 26.01.2004 +0100, you wrote:
Liebe Liste,

Elsevier (Neuroscience) gibt selbst einen Hinweis, wie dem Problem des
Abtretens der Verwertungsrechte tendenziell beizukommen ist:
'However, assignment of copyright is not required from authors who work
for organizations which do not permit such an assignment.'
<http://www.inetbib.de/dateien/aimsandscope.pdf>

Wenn die Hochschulen und Forschungseinrichtungen einschliesslich der
Forschungsfoerdereinrichtungen ihre Wissenschaftler/innnen verpflichten
wurden, eine elektronische Kopie aller Veroeffentlichungen (die ja i.d.R.
zu den 'dienstlichen' Aufgaben gehoeren) ueber universitaere
Dokumentenserver der wissenschaftlichen Oeffentlichkeit zugaenglich zu
machen, kaemen wir einer Loesung des Problem ein ganzes Stueck naeher.

Mit freundlichen Gruessen

Remco van Capelleveen


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Dr. Klaus Franken Bibliothek der Universität Konstanz D-78457 Konstanz Tel. 07531/88-2800 Fax 07531/88-3082 mailto:Klaus.Franken _at__ uni-konstanz.de


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.