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Re: Haftung von Nutzern (wiss. Mitarbeiter)



Die Frage ist hochinteressant - bei uns gehen die Nutzer - auch die wiss. Mitarbeiter i.d.R. lt. Benutzungsordnung ein Nutzungsverhältnis als natürliche Person des Privatrechts ein, damit dürfte doch die Haftung als Privatperson gelten!?
Mit freundlichem Gruß
Dagmar Hesse
UB Chemnitz



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