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Re: Haftung von Nutzern (wiss. Mitarbeiter)



On Tue, 06 Apr 2004 16:27:04 +0200
 "Klaus Doehmer" <Klaus.Doehmer@xxxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:

> Für diese Rechtsauffassung liegt seit einigen Jahren (um
> 1995) 
> schon mindestens eine Verwaltungsgerichtsentscheidung
> vor. 

Es ist bei Gerichtsentscheidungen wenig hilfreich, diese
ohne Aktenzeichen oder Fundstelle mitzuteilen.
Bibliothekare haben alle Moeglichkeiten, solche
Ermittlungen bei aus dem Gedaechtnis zitierten Urteilen
durchzufuehren. Sie sind dazu ausgebildet und wuerden sich
beschweren, wenn ihnen Benutzer solche unbelegten
Behauptungen als serioese Beitraege verkaufen wollten.

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.