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Re: Einladung zur ComInfo



Ines Wanke schrieb offenbar an die Liste, was eine private Mail sein sollte, aber trotzdem waere die Antwort natuerlich fuer die Liste hoechst interessant.

Zur Frage, ob die Inhaltsverzeichnisse ohne weiteres ins Netz gestellt werden duerfen: Mir ist aus der urheberrechtlichen Literatur nichts Gegenteiliges bekannt (anders sieht es mit fremden Abstracts oder Cover-Abbildungen aus) und die allgemeine weltweite Praxis ist ja auch entsprechend. Nachdem die jur. Bibliotheken des Suedwestverbunds (BVerfG, BGH, Jur. Seminar - Herr Brintzinger sollte da Bescheid geben koennen) in sehr grossem Umfang Inhaltsverzeichnisse (ohne Abstimmung mit den Verlagen) von Festschriften zugaenglich machen, wird man hier nun wirklich keine Bedenken haben muessen. Sonst duerfte man ja auch keine Bibliographien (auch keine Landesbibliographien) mehr erstellen, die alle Beitraege eines Bands verzeichnen, da auch dies eine unzulaessige Vervielfaeltigung waere.

Aber diese Frage zeigt einmal mehr, wie wenig man bereit ist, sich substantiiert mit dem Urheberrecht auseinanderzusetzen. Stattdessen kultiviert man zunehmend eine ungeheure Aengstlichkeit, fuer die ich keinerlei Verstaendnis aufbringen kann.

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.