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BAG-Urteil zu Lektoren nicht in Bibliotheken anzuwenden



[Ich bitte Mehrfachempfang zu entschuldigen]

?Entwarnung? für Lektoren in öffentlichen Bibliotheken

? [ ES ] Kein BAT für Lektoren
Keine Geltung des Bundes-Angestelltentarifvertrags für Lektoren.
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes, schönen Dank an die
Handakte!
Pressemitteilung Nr. 37/04?

 lautete ein Eintrag im netbib-Newsletter 20-04.

Dazu stellt die Kommission Eingruppierung und Besoldung im BIB Folgendes
klar.

Dieses Urteil betrifft nicht die in den öffentlichen Bibliotheken angestellten
Lektoren. Es bezieht sich vielmehr auf Beschäftigte an Hochschulen.

Für Kenner und Liebhaber hier der Text des § 3g des BAT, der die
Rechtsgrundlage für den Ausschluss der Lektoren aus dem Geltungsbereich des
BAT und damit für das erwähnte Urteil bildet:

?§ 3 Ausnahmen vom Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt nicht für
...
g) Lektoren, Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten,
wissenschaftliche Hilfskräfte und Lehrbeauftragte an Hochschulen, Akademien
und wissenschaftlichen Forschungsinstituten sowie künstlerische Lehrkräfte an
Kunsthochschulen, Musikhochschulen und Fachhochschulen für Musik
...?

Das Verständnis dieser Ausnahmeregelung ist außerordentlich erschwert, weil
die hier verwendeten Begriffe überholt sind und der Terminologie des
Hochschulrahmengesetzes (HRG) nicht mehr entsprechen. Damit ist aber diese
Ausnahmeregelung nicht etwa außer Kraft gesetzt, sondern es ist im Einzelfall
durch Auslegung zu ermitteln, unter welche in § 3 g) BAT angeführten
Personengruppen der Mitarbeiter konkret fällt.

Für weitere Rückfragen steht zur Verfügung


--
Kristina Lippold

Vorsitzende der Kommission Eingruppierung und Besoldung des BIB e.V.
Die Kommission Eingruppierung und Besoldung beschäftigt sich mit Anfragen von
Mitgliedern,
die Eingruppierungsfragen für Angestellte und Besoldungsfragen für
Beamte/-innen in wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken betreffen.
www.bib-info.de
http://www.bib-info.de/mitglied/bib-aufnahmeantrag.html


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.