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Re: "Bibliothekare zur R-Reform"



Sehr geehrte Frau Müller-Kaspar

> Weil in den Schulen Verbindliches gelehrt werden muss, um Schulwechsel 
> und Notentransparenz zu gewährleisten
da aber die R-Reform, wie Sie in Ihrem letzten Eintrag deutlich machen,
viele KANN-Bestimmungen enthält um zu sehen, wie die Änderungen angenommen
werden (ist das dann übrigens Reform), bedeutet das, daß in den Schulen eben
nichts verbindliches gelehrt werden kann, zumindest nichts, was nicht die
Schüler in höchstem Maße verwirren würde.

MfG
A.M. Boß


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