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Re: DigiZeitschriften



Lieber Herr Aronsson,
In der Praxis war es also gar nicht möglich diese Dateien
herunterzuladen. Also gibt es noch kein "open access" oder "open
source" (für TIFF Quelldateien) in Retrodigitalisierung.
das wirft jetzt natürlich eine grundsätzliche technische Frage auf. Im Frankfurter Projekt - wie in allen mir bekannten - werdne nicht die Archivversionen der Digitalisate, sondern eine vom jeweiligen Projekt definierte "höchstwebtaugliche" Arbeitsauflösung angeboten. Das kann in manchen Fällen natürlich damit zu tun haben, dass man sich die kommerzielle Nutzung - z.B. von Buchmalereiminiaturen - vorbehält, was im Falle des Frankfurter Projekts, mit kaum vorhandenem kommerziellen Potential aber sicher NICHT der Fall ist.
In allen mir bekannten Konzepten von Open Access - einschliesslich der Berlin Declaration - geht man aber ganz allgemein davon aus, dass die NUTZUNG ohne Einschränkung möglich ist; dass dadurch auch sämtliche Archivauflösungen frei verfügbar sein sollten wäre auch konzeptuell neu.


Eigentlich gehen alle mir bekannten Konzepte von Retrodigitalisierunsgservern davon aus, dass zwischen der dem aktuellen Stand der Technik - Bandweiten, z.B. - und der für die langfristige Sicherung notwendigen Auflösung, die in aller Regel offline gehaklten wird, unterschieden wird. Im Falle der Berlin declaration z.B. auch beim gesamten ECHO Angebot. Am eigenen Beispiel zu den Gründen: Beim ersten Projekt (CEEC) aus unserer Projektliste besteht die "Archivversion" aus ca. 8000 CDs; die Freigabe dieser Datenmenge über das WWW ist mässig praktikabel; beim zweiten vdIb wird der von uns direkt betreute Anteil ca. 10 TB betragen.

> Ich möchte
gern mehr Beispiele.
Nur zum Verständnis: Nach den gängigen Richtlinien und Meinungen der DFG hat alles Material, das aus deren Fördermassnahmen digitalisiert wurde, der Community kostenfrei zur Verfügung zu stehen. DigiZeitschriften ist hier eine erklärte Ausnahme. Was genau die Unterzeichnung der Berlin Declaration durch die DFG bedeutet ist noch nicht wirklich klar, es ist aber schwer zu sehen, wie damit eine Abwendung vom Open Access zu verbinden wäre. Eine verbindlichere Regelung dieses Öffentlichkeitsanspruches in Zukunft würde mich persönlich nicht überraschen. M.a.W.: Mit Ausnahme von DigiZeitschriften sind ALLE von der DFG bisher geförderten Retrodigitalisierungsprojekte frei zugänglich. (Wenn auch bei (fast) allen zwischen freier Webversion und nicht online gehaltener Archivkopie unterschieden wird. Gegenbeispiel dazu aus der Förderlinie, aber nicht im eigentlichen Sinn bibliothekarisch: http://www.bildindex.de/.)
Als Beispiele also - mit Ausnahme von DigiZeitschriften - daher die ganze Liste (mit dem üblich inhouse Bias glaube ich, das http://www.hki.uni-koeln.de/retrodig/ derzeit am aktuellsten ist).



Heute oder morgen können die Mpier Leute sagen: "Wir haben unsere
Meinung geändert, wir wollen diese hoh aufgelöste Bilder nie frei
veröffentlichen.  Stattdessen wollen wir ein Teil von
DigiZeitschriften sein."  Die *einzige* Garantie dagegen ist dass sie
jemanden erlauben die Bilder herunterzuladen.
Formal haben Sie vielleicht recht; ehrlich gesagt sehe ich das beim derzeitigen Klima für eine deutsche Bibliothek als schwierig nach aussen verteidigbar an.
Formal übrigens für jetzt geförderte Projekte (vgl. http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/wissenschaftliche_infrastruktur/lis/download/konzept_digitale_drucke.pdf) definiert für die im WWW bereitstehende Qualität als:
"Brauchbarkeit:
Digitalisate müssen eine Qualität haben, die ihre Benutzbarkeit auf heutigen Bildschirmen ermöglicht sowie über ausreichende Lesequalität im Ausdruck verfügen. Das bedeutet im Minimum, dass sie klar und ermüdungsfrei lesbar sind." (p. 24 / 25)
und generell zur Zugänglichkeit:
"Weitere Grundprinzipien können sich aus wissenschaftspolitischen Vorgaben ergeben. Hier sind in erster Linie die
- prinzipielle entgeltfreie Zugänglichkeit für den Endnutzer in Forschung und Lehre, sowie die
- langfristige Archvierung der Bestände auf einer abgesicherten öffentlich-rechtlichen Grundlage zu nennen." (p.25)
Salopp gesprochen scheint mir die Vorstellung "ab morgen kassieren wir" da doch etwas vereinfachend.


Denn wenn sie danach in
DigiZeitschriften (oder JSTOR) einsteigen, können wir mit unseren
eigenen Kopien einen freien Zugriff sichern.
Hier ist m.E. zwischen zwei Situationen zu unterscheiden: Wenn es um eine GESAMTübernahme des Materials geht, spricht man hier üblicherweise von einer Serverspiegelung - oder einer Duplizierung des Hintergrundarchivs auf der Basis einer Absprache, z.B. als langfristige Sicherheitsmassnahme bei physischer Zerstörung eines Archivspeichers. Das ist zweifellos eine interessante Idee. Allerdings würde ich, auch wenn grundsätzlich sehr offen, sowas auch für Projekte bei denen ich Mitverantwortung trage nur empfehlen, wenn am anderen Ende eine Einrichtung mit klaren credentials steht, wo genau festgelegt ist, wer was wie machen kann und darf - da gibt es aus dem implizit zitierten Softwarebereich ja viele Beispiele. Natürlich können Sie den Gnuquellcode von vielen Stellen laden; ebenso natürlich werde ich ihn immer von Gnu selbst beziehen, weil ich keine Lust habe, mich durch dokumentierte oder eben auch nicht dokumentierte "Verbesserungen" einer Zweitspeicherstelle zu arbeiten.

Aber mal ernsthaft: Um in diesem Bereich als Spiegel wirklich aktiv mitarbeiten zu können, brauchen sie so zwischen 1 und 5 TB online und 10 TB und 1 PB offline Kapazität. Liegt das bei Ihnen vor?

Beste Grüße,
Manfred Thaller


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.