[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: AW: Uni Heidelberg: Oh, was finde ich denn da?



Liebe Liste, 
auch wenn Beiträge in INETBIB als Veröffentlichung gelten (interessantes
bibliographisches Problem ;-) ), gilt für sie natürlich das Urheberrecht. Ohne
Erlaubnis des Urhebers ist daher die 1:1-Übernahme von Inhalten auf die eigene
Webseite nur in engen Grenzen zulässig. Hier wäre an das Zitatrecht aus § 51
Nr. 1 UrhG zu denken. Allerdings ist ein Zitat nur als Beleg oder im Rahmen
einer eigenen Argumentation zulässig. "Es reich nicht aus, das fremde Werk um
seiner selbst willen der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen..." (Schack,
Urheber- und Urhebervertragsrecht, Rn. 487). Daher hätten die Heidelberger
nachfragen müssen. Oder sie hätten sich mit einem Link begnügt.
Viele Grüße aus dem sonnigen Thüringen
Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de


-- 
Diese Mail wurde versendet durch www.faz.net


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.