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AW: Fullquote und Urheberrecht



Lieber Herr Graf, liebe Liste,

Klaus Graf schrieb:
> Ich zumindest erklaere, dass ich nicht damit einverstanden
> bin, wenn meine Beitraege mittels gedankenloser
> TOFU-fullquote verdoppelt werden.

Hmm, was gedenken Sie jedoch dagegen zu unternehmen, sollte dieser Fall, wie
bisher oft genug, weiterhin geschehen? Vermeiden können Sie ihn ja
praktischerweise nur, indem Sie keine Beiträge mehr schreiben. Und ob die
Kreation einer neuen Sorte von E-mail-Disclaimern ("Diese E-mail darf nicht
ohne mein Einverständnis als Fullquote wiedergegeben werden, da dies ein
Verstoss gegen das Urheberrecht bedeutet") sehr viel nützt, ist ebenfalls
fraglich.
Sie könnten ja auch gegen den nächsten armen unaufmerksamen Internetbenuzer,
der TOFU auf ihre E-mails anwendet, einen Gerichtsprozess anstrengen, als
Musterfall. Sollte ich derjenige arme Trottel sein, wo würden Sie dann vor
Gericht gehen (können): in Deutschland oder der Schweiz?
Die Wirkung Ihrer Anti-TOFU-Erklärung wird also vermutlich nicht sehr gross
sein.

Gruss aus Bern
Bernd Martin Rohde
__________

Bernd Martin Rohde, Dipl.-Bibl. (FH)
Sportweg 15, CH 3097 Liebefeld
Tel.: (+41) (0)31 9719674, mailto:b.m.rohde@xxxxxxx
dienstl.: StUB Bern, AK, mailto:bernd.rohde@xxxxxxxxxxxxx

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