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Re: CC und c



On Wed, 26 Jan 2005 10:39:34 +0100
 Rainer Kuhlen <rk_iw@xxxxxx> wrote:
> Lieber Herr Graf

>  Und CC ist Teil dieser
> Autonomie, zu bestimmen, welche Rechte freigegeben werden
> sollen (wobei natürlich der freie Zugriff und das freie
> Kopieren für die eigenen Zweck default ist)

Vielen Dank fuer Ihre Stellungnahme. Ein Teil der
moeglichen Missverstaendnisse bezueglich des mehrdeutigen
Begriffs Lizenz ruehrt sicher daher, dass es noch keine
angemessene deutsche Uebersetzung von Peter Subers
"permission barriers" gibt. Vielleicht ist mein Vorschlag,
hier den Lizenzbegriff einzufuehren, wobei im Hintergrund
eben die kommerziell lizenzierten Produkte stehen, der
Konfusion eher foerderlich als der Klarheit. Ich bemuehe
mich in einer virtuellen Umgebung, die ein Uebermass an
Anglizismen offeriert, immer um deutsche Entsprechungen
(die oft sachlich geboten sind, denkt man an die wichtigen
Gegensaetze zwischen US-Copyright und deutschem
Urheberrecht). Also wie permission barriers uebersetzen?

Das zweite ist, dass Peter Subers wichtiges Insistieren
nicht nur auf kostenfreiem Zugang, sondern auch auf einem
Zugang, der "permission barriers" wegraeumt, also vor allem
urheberrechtliche (Lizenz-)Beschraenkungen, wenig populaer
ist, obwohl sich diese zweite Saeule unmittelbar aus den
Formulierungen der massgeblichen "Open Access"-Definitionen
ergibt. Ich zitiere die BOAI:

"By "open access" to this literature, we mean its free
availability on the public internet, permitting any users
to read, download, copy, distribute, print, search, or link
to the full texts of these articles, crawl them for
indexing, pass them as data to software, or use them for
any other lawful purpose, without financial, legal, or
technical barriers other than those inseparable from
gaining access to the internet itself. The only constraint
on reproduction and distribution, and the only role for
copyright in this domain, should be to give authors control
over the integrity of their work and the right to be
properly acknowledged and cited."

Wir hatten hier schon mehrfach Diskussionen ueber die
Auslegung der Berliner Erklaerung, die "derivative works"
ausdruecklich zulaesst, waehrend zu meinem Bedauern die
Open Access-Lizenz von DPP NRW Bearbeitungen ausschliesst
(aber kommerzielle Nutzungen zulaesst).

Die Open Access Erklaerungen sind anders als CC-Lizenzen
keine rechtsverbindlichen Texte, aber sie umschreiben doch
klipp und klar fuer denjenigen, der lesen kann, einen
rechtlichen Rahmen. Weder kann ich aus BOAI/Berliner
Erklaerung einen Ausschluss von Bearbeitungen (z.B.
Uebersetzungen) herauslesen noch das Verbot kommerzieller
Nutzung, also mit den Abkuerzungen von CC: weder ND noch
NC.

Sie sprechen oben von der eigenen Nutzung als "default".
Bei allem Respekt: "default" geht weiter. Alle CC-Lizenzen
(und auch BOAI/Berliner Erklaerung) erlauben das
oeffentliche "Spiegeln" auf andere Server. Wer das nicht
moechte, kann meines Erachtens weder eine CC-Lizenz
verwenden noch sich auf die OA-Erklaerungen berufen! 

Die Realitaet bei den Hochschulschriftenservern ist leider
so, dass hier umfassende Rechtevorbehalte so gut wie immer
Standard sind.

Noch mehr aergert mich aber, dass sich die Berliner
Erklaerung zwar ausdruecklich (dank ECHO) auf Kulturgut
bezieht, dass Institutionen, die das Wort OA im Munde
fuehren, aber etwa bei Digitalisaten meist weit davon
entfernt sind, zustimmungsfrei die Uebernahme auch nur
eines Bildes auf andere wissenschaftliche oder
nichtgewerbliche Server zu dulden. Wenn sich die
Max-Planck-Gesellschaft grossartig fuer OA ausspricht, aber
bei der Digitalisierung der Fotosammlung des zu ihr
gehoerenden Florentiner Instituts ein extrem rigides DRM,
das in Chur auf der ISI stolz praesentiert wurde, einsetzt,
das schon den privaten Download eines einzelnen Bildes in
hoher Aufloesung verhindert - wie anders als "Heuchelei"
soll ich das bezeichnen?

Das - bei gemeinfreiem Kulturgut ohnehin schaendliche -
kleinliche Besitzstanddenken der sich nun unter dem Banner
von Open Access versammelnden Institutionen (v.a.
Bibliotheken) ueberwindet man nicht dadurch, dass man
offensichtliche Probleme unter den Tisch kehrt.

Klaus Graf


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