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Re: Urheberrecht an Inhaltsverzeichnissen? - war: Frage bzgl. Urheberrecht



On Fri, 28 Jan 2005 17:00:53 +0100
 "Klaus Doehmer" <Klaus.Doehmer@xxxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
> Zur Antwort Herrn Grafs:
> 
> Keine Rechtsberatung, lediglich eine Meinung: Nein. Es
> ist
> mir im urheberrechtlichen Schrifttum auch aus den USA
> keinerlei Position bekannt, die Inhaltsverzeichnisse als
> urheberrechtlich geschuetzt bezeichnen wuerde.
> Ueblicherweise werden TOCs ohne Zustimmung des Verlags
> oeffentlich in OPACs eingestellt.
> ************************************
> Die urheberrechtliche Literatur der USA ist hier relativ 
> unerheblich. 

Gleiches gilt fuer Ihren Beitrag. Herr Steinhauer hat in
der von mir verlinkten Diskussion deutliche Argumente
genannt, dass Inhaltsverzeichnisse NICHT geschuetzt sind
und dies ist Konsens bei allen Bibliotheksjuristen, soweit
ich das beurteilen kann. Nein, TOCs fallen NICHT unter den
urheberrechtlichen Schutz, und wenn Sie - ohne Beleg -
etwas anderes behaupten, dann haben Sie schlicht und
einfach nicht die geringste Ahnung.

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.