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AW: diskriminierende Stellenausschreibungen



Liebe Liste,

Johannes Weiler schrieb:
> Stellenausschreibungen mit dem Text:
>
> "Der Träger strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und
> fordert deshalb Menschen weiblichen Geschlechts auf, sich ausdrücklich zu
> bewerben. Sie sollen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt
> berücksichtigt werden."
>
> Diese Bemerkung ist diskriminierend. Abgesehen davon, ob nun
> ein Mann besser als eine Frau die Tätigkeiten wahrnehmen würde oder nicht.

Sie erledigt sicherlich ihren Zweck bei beruflichen Taetigkeiten, bei denen
der Frauenanteil (meist noch von früher her) sehr niedrig ist.
Was den gehobenen Dienst angeht (also die Diplom-Bibliothekare/innen), so
duerfte die Anzahl der maennlichen Studierenden in den Fachhochschulen
Deutschlands schaetzungsweise wohl immer noch bei ca. 25% liegen. Man kann mir
jedoch nicht weissmachen, dass die 75% Frauen weniger als die 25% Maenner
daran interessiert sind, nach dem Studium eine Arbeitsstelle zu erhalten und
sich deswegen bei Stellenbewerbungen zurueckhalten. Insofern ist in solchen
Faellen diese Klausel nicht zweckmaessig, es sei denn, man moechte den
Frauenanteil kuenstlich hoch halten, was aber tatsaechlich der Gleichstellung
des Geschlechts widersprechen wuerde, also diskriminierend waere.
Beim hoeheren Dienst (Fachreferenten), oder gar bei Leitungspositionen
(Direktion) mag es da schon eher angebracht sein.

Problem bleibt, dass es bei dieser "Erhoehung des Frauenanteils" zwei Lesarten
geben kann:
Einmal der generelle Frauenanteil in der gesamten Institution.
Zum Zweiten der Frauenanteil pro Berufsgruppe / Arbeitsbereich.
Da Stellenausschreibungen im oeffentlichen Dienst eher pauschal mit dieser
Frauenenanteilserhoehungsklausel versehen werden, muss man hier von der ersten
Lesart ausgehen (?).
Die zweite Lesart solte eigentlich fairer sein, da differenziert. Folgerichtig
waere dann jedoch das Weglassen dieser Klausel bei entsprechenden
Berufsgruppen (oder eine neutrale Formulierung, die besagt, dass Wert darauf
gelegt wird, Maenner und Frauen zu einem annaehernd gleich hohen Anteil pro
Berufsgruppe zu beschaeftigen).
Wenn man schon nicht auf den Gesetzgeber entsprechend Einfluss hat, waere es
die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten darauf zu achten, dass diese
differenzierte Lesart bei Neueinstellungen so weit wie moeglich zum Tragen
kommt.

Mal sehen, ob in solchen Faellen dann das neue geplante
Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland (ich habe die Diskussion nur am
Rande verfolgt) eine Auswirkung hat.

Gruss aus Bern
Bernd Martin Rohde
__________

Bernd Martin Rohde, Dipl.-Bibl. (FH)
Sportweg 15, CH 3097 Liebefeld
Tel.: (+41) (0)31 9719674, mailto:b.m.rohde@xxxxxxx
dienstl.: StUB Bern, AK, mailto:bernd.rohde@xxxxxxxxxxxxx

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