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Re: Rechte auf Reproduktion aus älteren Büchern



On Wed, 02 Feb 2005 10:46:57 +0100
 Daniel Schäfer <ajg01@xxxxxxxxxxxx> wrote:
> Liebe Liste,
> ich komme aus der Wissenschaft, bin nur am Rande mit
> bibliothekarischen Sachfragen beschaeftigt und deshalb
> ohne Detailwissen, verfolge aber die kontroverse
> Diskussion um Verlagsrechte, Open Access etc. mit
> Interesse. Als Historiker werde ich immer wieder mit der
> Frage konfrontiert (bzw. von Verlagen dazu aufgefordert),
> Reproduktionsrechte auch für Original-Abbildungen aus
> aelteren Buechern (z.B. ein Holzschnitt aus einer
> Totentanzinkunabel oder eine Abbildung aus der Fabrica
> Vesals von 1543) zu besorgen. Manche Bibliotheken
> verlangen genauso wie Museen einen Obulus dafuer (selbst
> bei rein wissenschaftlichen Publikationen, allein für die
> Rechte, ohne die Reproduktion selbst!), manche weisen
> darauf hin, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach Tod des
> Autors erlischt  - gilt das auch für bibliothekarische
> Raritaeten, oder sind das Museumsstuecke und daher mit
> Kunst gleichzusetzen, für die die Rechte gekauft werden
> muessen?
> Mit Gruessen aus Koeln
> D. Schaefer 


Hier wuchert ein von interessierter Seite weidlich
geduengter Aberglaube. Informieren Sie sich bitte mit dem
Stichwort Bildrechte sowohl in der Wikipedia (samt
Diskussionsseiten) als auch in meinem Weblog ARCHIVALIA
http://archiv.twoday.net (Suchmaske rechts) - ich habe mich
zu diesem Thema schon sehr haeufig (auch hier) geaeussert.
Es gibt keine Verwertungsrechte an gemeinfreien Vorlagen,
auch wenn dies von Bibliotheken, Archiven usw. bestritten
wird.

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.