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Re: Checkliste fuer E-Texte



Gehen wir einmal von dem Fall aus, dass wir in unserer Sammlung auch Ausgaben digitalisieren, die zu den modernen historisch-kritischen Ausgaben unserer Zeit gehören, dann bewegen wir uns wahrscheinlich schon sehr knapp an der Grenze dessen, was erlaubt ist. Würden wir diese Texte auch aus dem wissenschaftlichen Diskurs heraus freigeben, dann würden wir uns ja eventuell sogar doppelt strafbar machen, wenn wir geschütztes Textmaterial weitergeben. Solange dieser Rechtsraum nicht geklärt ist (besteht ein Urheberrechtsschutz von Editionen?), wird eine andere Entscheidung nicht möglich sein.

Viele liebe Grüße aus Freiburg

Klemens Wolber

Klaus Graf wrote:

On Wed, 11 May 2005 17:39:25 +0200
 Klemens Wolber <klemens.wolber@xxxxxxxxxxx> wrote:


Erfolgt eine Rechtefreigabe an die Allgemeinheit bzw.

zu


wissenschaftlichen Zwecken ("Open Access" oder

"Creative


Commons" oder freie Lizenz), damit auch andere Projekte

die


(gemeinfreien) Scans/E-Texte ohne Rückfrage verwenden
können?

nein


Vielen Dank fuer die Antwort, die erfreulich oft ja
aufwies. Zu diesem nein moechte ich anmerken, dass bei
DFG-finanzierten Projekten eine Freigabe nach der Berliner
Definition von "Open Access" (kompatibel IMO mit jeder
Creative-Commons-Lizenz) verbindlich gemacht werden sollte.
Die DFG kann nicht einerseits den "Open Access"-Gedanken
propagieren, bei der Erschliessung und Praesentation von
gemeinfreiem Kulturgut aber proprietaere Projekte, die
einen Schutz fuer Gemeinfreies beanspruchen, unterstuetzen.

Klaus Graf



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.