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[InetBib] Urheberrecht



Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, 
Die Ausführungen von Elmar Mittler (s. Ausschnitte unten) wecken die Hoffnung, dass  das elektronische Kopieren- zumindest teilweise-  im Sinne der Bibliotheken und SUBITO geregelt wird/bleibt ?
Mit freundlichen Grüßen, 
Luise von Löw

GOETHE-INSTITUT - MEDIEN UND INFORMATIONEN - BIBLIOTHEKEN  1.9.2005:
(www.goethe.de)
AUSZÜGE aus einem GESPRÄCH mit Elmar Mittler zum neuen URHEBERRECHT:

"Total hinderlich" - Wenn das Urheberrecht Bildung und Wissenschaft ausbremst  
 
Ende 2004 haben sich eine Reihe deutscher Institutionen und Fachgesellschaften zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, weil sie die Belange von Bildung und Wissenschaft im Referentenentwurf zum Urheberrechtsgesetz nicht ausreichend berücksichtigt sehen. Wir haben darüber mit Prof. Dr. Elmar Mittler gesprochen. Er ist Direktor der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek in Göttingen und Sprecher des Bündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft".

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In den USA ist es jedoch eine Selbstverständlichkeit, dass man Texte für Lehrzwecke digital zur Verfügung stellen kann. Was also den § 52 a betrifft, sind die Regeln, die in den Vereinigten Staaten, aber auch in Großbritannien gelten, dem Inhalt nach für uns ein Vorbild.

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In den USA, wo die elektronische Publikation mit einer Null-Steuer versehen ist, wird die Nutzung der digitalen Medien gepusht, bei uns wird sie systematisch behindert.


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Der Gesetzgeber könnte in diesem Punkt - gerade auch nach europäischem Recht - ohne weiteres eine entsprechende Sonderregelung treffen. Ich denke, dass das auch vorgesehen ist. Letzten Endes wird die Langzeitarchivierung für uns eher ein technisches als ein rechtliches Problem sein. 





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