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Re: [InetBib] Regalabstand



Hallo Frau Ebers,
llt. DIN 18024-2 Barrierefreies Bauen, Teil 2 Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten, Planungsgrundlagen sind vorgeschrieben für Türen eine Lichte Breite von 90 cm, für Aufzüge von 110 cm und für Bewegungsflächen wieder 90 cm. Daraus könnte folgen, dass 90 cm reichen (dann kommt allerdings keine andere Person mehr vorbei). Allerdings klärt das alles noch nicht, wie ein Rollstuhlfahrer die oberen Regalbereiche erreichen soll.


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Viele Grüße
Dagmar Hesse


______________________________________________________ Dagmar Hesse, TU Chemnitz, Universitätsbibliothek, Teamleiterin Informationsvermittlung Mail: D-09107 Chemnitz, PF 964 Visitor: Bahnhofstrasse 2 Phone: 0049 371 531 1576/1445 Fax: 0049 371 531 1685 ______________________________________________________


Tanja Ebers schrieb:


Liebe Liste,

ich bin auf der Suche nach Richtlinien für den rollstuhlgerechten Abstand von Bibliotheksregalen in einer Freihandaufstellung.
Reichen z.B. 1,10 oder müssen es mehr sein. Für Hinweise bedanke ich mich im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen
Tanja Ebers




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