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[InetBib] Regalabstand



Liebe Frau Ebers,

Grundsätzlich regelt die DIN 18024 die Planungsgrundlagen für barrierefreies
Bauen im öffentlichen Bereich. 
Grob vereinfacht liegt demnach die notwendige Durchfahrtsbreite für einen
Rollstuhlfahrer bei einem lichten Maß von mindestens 95cm, aber die
notwendige Bewegungsfläche (um drehen zu können), liegt bei 150cm (im
privaten Bereich bei 120cm). Ich persönlich würde einen Abstand von
mindestens 125cm empfehlen. Allerdings stellt sich dann auch die Frage nach
der Bestückung der Regale in rollstuhlgerechter Greifhöhe usw.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch
hier:
www.baunetz.de/infoline/barrierefreiesbauen/detail-fs.php?template_id=7099&__navi=h00.htm

Beste Grüße,

Tina Hohmann
MLIS, Dipl.-Ing. Architektur

tina.hohmann@xxxxxx

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