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Re: [InetBib] Google Print Werke



On Tue, 25 Oct 2005 17:57:34 +0200
 "claudia.lux" <claudia.lux@xxxxxxxxxxx> wrote:
Ich stimme Herrn Schoeller von PEN vollkommen zu, er
führt ein richtiges
Argument als Antwort auf ein falsches Zitat an.
Ich sprach natürlich um das im Netz Verfügbare und machte
die  Anmerkung,
die anscheinend der Kürzung des Beitrags zum Opfer fiel,
dass man hier mit
den Rechteinhabern zu Lösungen kommen müsse.
C. Lux

Wieder einmal ein Beispiel fuer die bodenlose Unkenntnis,
was die Problematik der in den USA derzeit debattierten
"orphan works" angeht. Ich empfehle die spannende Lektuere
des Berichts
http://www.diglib.org/pubs/trollcovey0509/
der CMU.

Um mit den Rechteinhabern zu "Loesungen" kommen zu koennen,
muss man diese kontaktieren koennen. Man muss also wissen,
wer der Rechteinhaber ist und wie man diesen erreicht. Mit
Blick auf die Problematik der unbekannten Nutzungsarten von
§ 31 IV UrhG muss bei aelteren Werken vor 1995 davon
ausgegangen werden, dass die Online-Rechte beim Urheber
liegen. Und es duerfte in allzu vielen Faellen gaenzlich
ausgeschlossen sein, die zustimmungsberechtigten Erben etwa
eines 1950 gestorbenen Schriftstellers ausfindig zu machen.

Der o.g. Bericht schildert anschaulich, welche geringe
Kenntnis des Urheberrechts und der konkreten vertraglichen
Rechtslage bei den Verlagen vorliegt.

Fuer Deutschland sind mir keinerlei empirische Erhebungen
zum Aufwand bei der Ermittlung von Urheberrechtsinhabern
bei aelterer Literatur bekannt. Sie sollten erst einmal
durchgefuehrt werden, bevor man sich gegenueber der
Journaille in Interviews zu Google Print aeussert.

Klaus Graf
  



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