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Re: [InetBib] Zustimmung des Betreuers bei E-PublikationderMagisterarbeit



zu der Frage der Examensarbeiten:
Warum nicht vom Leser/Leserin ausgehen?
In 10 Jahren will der/die eine Arbeit von Studenten lesen, wenn die neu 
oder interessant waren. Man will den Inhalt wissen, nicht, ob es
fuer eine Examensnote reichte.

Also:
- Student kann publizieren, was und wo er will,-
tunlichst den bereinigten korrigierten Inhalt if at all possible.
- Die Uni hat einen OAi-Server und stellt darauf Arbeiten, die 
ihre Gutachter/Editoren fuer wertvoll halten.
Ist also was an einer Examensarbeit dran, dann wird der Betreuende Dozent
sein Plazet zur Veroeffentlichung auf dem Server geben, und die UB
prueft die Lesbarkeit.
Ob der Studierende dafuer oder fuer Teile oder fuer abgereicherte
Riesenfehler welche Note bekommen hat, ist nicht oeffentlich interessant,
sondern interne Hochschulangelegenheit [Bei Promotionen als
selbstaendigen wiss. Arbeiten ist dies anders, da ist der Doktorand der
Verantwortliche].
Beispiele aus den Jahren 1994 folgende? 
http://www.physik.uni-oldenburg.de/Docs/theo3/seminars/
Alle Vortraege erhielten den Seminarschein, aber wen interessiert das.
E.Hilf
  


.................................................
Eberhard R. Hilf, Dr. Prof.;
CEO (Geschaeftsfuehrer)
Institute for Science Networking Oldenburg GmbH
an der Carl von Ossietzky Universitaet
Ammerlaender Heerstr.121; D-26129 Oldenburg
ISN-home: http://www.isn-oldenburg.de/
homepage: http://isn-oldenburg.de/~hilf
email   : hilf@xxxxxxxxxxxxxxxx
tel     : +49-441-798-2884
fax     : +49-441-798-5851
Why not visit 
- Buendnis  Urheberrecht fuer Bildung und Wissenschaft 
www.urheberrechtsbuendnis.de
- Open Access www.zugang-zum-wissen.de
- Physics Distributed Network: www.physnet.net

On Tue, 15 Nov 2005, Rüdiger Schneemann wrote:

Klaus Graf schrieb:

On Tue, 15 Nov 2005 11:36:51 +0100
 Rüdiger Schneemann <schneemann@xxxxxxxxxxxxxxx> wrote:

Hauptschwierigkeit: wer garantiert, dass die überspielte
digitale
Diplomarbeit auch die abgegebene ist?

Leuchtet mir ueberhaupt nicht ein, wieso das wichtig ist.

Sie sind vielleicht ein Spassvogel: wenn wir als TU eine Examensarbeit 
als von A geschrieben deklarieren, dann muss die Arbeit von A 
auch drinnen sein, und nicht irgendein Hybride oder gar eine 
Juxversion.

Wenn ich eine Dissertation veroeffentliche, moechte ich als
Autor - und das ist auch von § 12 UrhG abgesichert - die
bestmoegliche Version publizieren, also ggf. mit
eingearbeiteten Verbesserungen. 

Das können Sie gern tun, dann aber nicht als die verteidigte bzw. 
mit dem Promotionsausschuß abgesprochene Dissertation, sondern als 
Variante oder sonst was (worauf wir in den Metadaten der Diss. 
auch verlinken können, das ist kein Problem)

Welchen - verwerflichen -
Grund sollte ein Kandidat haben, eine andere Fassung
einzureichen, die der TU Berlin Schaden zufuegt?

Keine Ahnung, aber das gibt es halt (und das wissen Sie auch).

Soweit kein Missbrauch konkret zu belegen ist, hat jeder
das Recht, eine Arbeit in der Form zum Druck zu bringen,
die ihm persoenlich genehm ist. Und der Fachbereich hat da
gar nichts zu melden (auch wenn anderes grundgesetzwidrig
in Hochschulsatzungen stehen mag).

Natürlich kann jeder seinen Senf so publizieren oder ins Web stellen, 
wie er will, aber eben nicht, wo er will. Wenn wir als TU-Server sagen, 
diese Arbeit von A ist die abgenommene Examensarbeit, dann verbindet 
man damit einen gewissen Wahrheitsgehalt - und den wollen wir nicht 
aufweichen lassen. 

Schöne Grüße
Rüdiger Schneemann

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