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[InetBib] Fundsache: "Bibliotheksassistent und Menschenwürde"



Liebe Liste,

in einem Beschluß des Landessozialgerichts NRW vom 11.11.2005 (nota bene!) (Az. 
L 19 B 89/05 AS ER) steht folgender Satz:

"Eine Verletzung oder auch nur Berührung der durch Art. 1 Abs. 1 des 
Grundgesetzes geschützten Menschenwürde des Antragstellers durch die Zuweisung 
der Tätigkeit als Bibliotheksassisst ist nicht erkennbar."

In diesem Sinne: Schönen Arbeitstag!
:-)

Die Entscheidung enthält noch einige bibliotheksrechtliche Aussagen:

- Einrichtung und Zugangsoptimierung einer öffentlichen Bibliothek liegt im 
öffentlichen Interesse;

- Die Erfassung regionaler Buchbestände ist keine kommunale Pflichtaufgabe.

Jetzt wird es leider ernst:
Hintergrund der Entscheidung ist ein "Dr.arb.-los"-Fall. Die angebotene Arbeit 
mit einer Mehraufwandsentschädigung von 1,30 ? je Stunde ist einem promovierten 
Akademiker als erwerbsfähigem Hilfebürftigem ohne weiteres zumutbar. 
Das Vorbringen, die zugewiesene Arbeit sei mit Blick auf Ausbildung und 
Qualifikation minderwertig, ist unbeachtlich.
Das ist der betrübliche Hintergrund des doch etwas humorigen Satzes zu Beginn 
der Mail.

Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de



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