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[InetBib] Boersenverein erarbeitet subito-Stellungnahme f. die EU-Kommission



(aus Börsenblatt online vom 16.02.2006)

EU-Kommission winkt bei Subito ab

Börsenverein erarbeitet Stellungnahme

Um ihre Kritik am Dokumentlieferdienst der Bibliotheken zu untermauern,
erarbeiten der Börsenverein und die Stichting STM, die Vereinigung
internationaler Fachverlage, derzeit eine Stellungnahme für die
EU-Kommission.

Diese hatte kürzlich angekündigt, die Beschwerde der Verbände gegen die
Bundesrepublik Deutschland im Fall Subito nicht anzunehmen. Die
Begründung freut die Verleger ? und doch wieder nicht: Das deutsche
Urheberrecht (Paragraf 53) schließe den Versand elektronischer Dokumente
aus, urteilten die Experten in Brüssel. Damit sei der Grund für die
Beschwerde, wonach die Bundesrepublik gegen die EU-Richtlinie zum
Urheberrecht in der Informationsgesellschaft verstoße, hinfällig.

Das sehen die Verbände ganz anders ? zumal das Landgericht München I
Ende 2005 entschieden hat, dass Bibliotheken gescannte Artikel sehr wohl
digital an private Nutzer versenden dürfen, Firmenkunden eingeschlossen.

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Horst Hilger
Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Wuerttemberg
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