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Re: [InetBib] Boersenverein erarbeitet subito-Stellungnahme f. di e EU-Kommission



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Grafikdateien, denn um nichts anderes handelt es sich bei den gescannten 
Artikeln, werden von Börsenverein und Stichting STM offenbar als elektronische 
Dokumente betrachet.
Diese Dateien unterscheiden sich allerdings deutlich von einem Dokument, bei 
dem der Text nicht nur auf dem Bild anzeigbar und ausdruckbar ist, sondern auch 
weiterverarbeitet und durchsucht werden kann. 
Wie das Landgericht München ausführt, kommt es weder auf den elektronischen 
Übertragungsweg, noch auf das digitale Trägermedium, sondern ausschließlich auf 
die Form an, in der das Dokument dem Endbenutzer zur Verfügung steht. Die 
Möglichkeiten, eine Bilddatei elektronisch weiterzuverarbeiten, gehen nicht 
über das hinaus, was mit einem Fax oder einer Kopie möglich ist, daher liegt 
der Inhalt analog vor. Nachzulesen auf Seite 32 - 33 der Urteilsbegründung:
http://www.subito-doc.de/cms/filedatabase/files/Teilurteil15Dez05-komprimiert.pdf


Mit freundlichen Grüßen

Frank Wiederhold
Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 49.1.2
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