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Re: [InetBib]Urheberrechtsentwurf §52b und Verlagsbedenken




Herr Hilf beschreibt lediglich einen einzigen Nagel am immer stärkere Konturen 
annehmenden Sarg des deutschen Bildungssystems. Der Referentenwurf sieht 
außerdem (in § 53 a) vor, einen Versand von digitalen Kopien durch Bibliotheken 
nur noch dann zu erlauben, wenn es kein entsprechendes kommerzielles Angebot 
gibt.

Diese Einschränkungen beim Versand digitaler Kopien durch Bibliotheken sind für 
Wissenschaft und Bildung völlig inakzeptabel. Wenn der Entwurf des § 53 a UrhG 
eine solche Art der Informationsversorgung auf Bilddateien und nur für den Fall 
des Fehlens eines vergleichbaren kommerziellen Angebots beschränken will, so 
werden essentielle Bedürfnisse des Bildungs- und Wissenschaftssektors den 
ausschließlich gewinnorientierten Interessen der Medienindustrie geopfert. Kein 
Schüler, kein Student konnte sich in der Vergangenheit die benötigte Literatur 
für seine Ausbildung, kein Wissenschaftler die unverzichtbare wissenschaftliche 
Information für seine Arbeit vollständig kaufen. Informationsversorgung für 
Bildung und Wissenschaft wurde im gesamtgesellschaftlichen Interesse schon 
immer durch öffentlich zugängliche Bibliotheken garantiert. Es ist völlig 
absurd, wenn man unterstellt, dass Schüler, Studenten und Wissenschaftler sich 
zukünftig die benötigten digitalen Kopien bei kommerziellen Diensten kaufen 
werden. Der für eine digitale Aufsatzkopie geforderte Preis von ca. 35,- Euro 
ist doppelt so hoch wie der Preis für viele Bücher. Die geplante Regelung wird 
genau die Gruppe von einer zeitgemäßen Informationsversorgung vollständig 
ausschließen, die für die Zukunft unserer Gesellschaft stehen, nämlich Lernende 
und Lehrende. Der geplante § 53 a UrhG wäre eine Katastrophe für den 
Wissenschafts- und Bildungsstandort Deutschland.

In großer Sorge

--
Dr. Harald Müller

---------- Original Message ----------------------------------
From: "Eberhard R. Hilf" <hilf@xxxxxxxxxxxxxxxx>
Reply-To: Internet in Bibliotheken <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Date:  Wed, 8 Mar 2006 12:02:14 +0100 (CET)

Im Gesetzentwurf steht, dass in öffentlichen und nichtkommerziellen
Bibliotheken es zulässig sein soll, veröffentlichte Werke "an eigens dafür
eingerichteten elektronischen Leseplätzen zur Forschung und für private
Studien zugänglich zu machen, soweit dem keine vertraglichen Regelungen
entgegenstehen." Dafür sei "angemessen" an eine Verwertungsgesellschaft zu
zahlen.
ausschlie�lich diese digitalen Kopien eingesehen werden könnten?

Das ist so gemeint vom Gesetzgeber, wie Sie es lesen: empfiehlt ein Dozent
in einer Vorlesung ein solches Werk, muessen seine 200 HoererInnen in die 
Bibliothek radeln und dort vor dem einen Bildschirm Schlange stehen. Die
mathematischen Formeln koennen Sie dann,- solange keiner in der Schlange
murrt,- auf Zetteln im Stehen abschreiben...

Kurzum: der Gesetzentwurf wird Forschung und Lehre als Motor indirekt
foerdern, weil er den Druck, nur noch digitale OA Werke zu nutzen,
verstaerkt.
Und die KMU Verlage, die sich darauf flexibel und wagemutig einstellen,
werden aufbluehen.
Ihr Eberhard Hilf






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