[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[InetBib] DigiZeitschriften ritt die Interessen von Bildung und Wissenschaft mit Fuessen



Es ist ein Skandal, dass von den 358 Beitraegen des Sozial-
und Wirtschaftshistorikers Georg von Below (gest. 1927) nur
ganze zwei (in Zahlen: 2) in der Open-Access-Sektion von
www.digizeitschriften.de sich befinden.

Es ist ein Skandal, dass - nach 
http://de.wikipedia.org/wiki/DigiZeitschriften - 
nur Mitgliedsbibliotheken des Vereins die Artikel fuer die
Fernleihe nutzen duerfen.

Es ist ein Skandal, dass Landesbibliotheken und
Hochschulbibliotheken registrierten Nutzern keinen Zugriff
auf die Datenbank von zuhause gewaehren duerfen, dieser
also Universitaetsangehoerigen, die sich in das Campusnetz
einwaehlen vorbehalten bleibt. Sie duerfen registrierten
Nutzern auch Artikel nicht per Email zusenden, denn nach
Mitteilung der Badischen Landesbibliothek lautet der
einschlaegige § 3 des Lizenzvertrags:

"Berechtigte Benutzer, die ausschließlich den Zugriff auf
den Lizenzgegenstand haben, sind:
[...]
2. Ortsbenutzer der Einrichtungen (Bibliotheken) des
Lizenznehmers, d.h. Walk-in-users." 

Die Nutzungsbedingungen sind hinsichtlich der Frage unklar,
ob das durch § 53 UrhG verbuergte Recht, Artikel
befreundeten Wissenschaftlern weiterzugeben,
vertragsrechtlich ausgehebelt wird.

Die restrikten Nutzungsbedingungen gelten auch fuer
gemeinfreie Beitraege.

Ich konnte durchsetzen, dass eine Rezension von mir, deren
Online-Nutzungsrechte der Verlag nicht erworben hatte, in
den Open Access-Bereich verschoben wurde. Dies sollte
anderen Autoren (vor allem hinsichtlich von Beitraegen, die
von 1966 bis 1995 erschienen sind, siehe § 31 IV UrhG) auch
moeglich sein.

Die DFG haette das Geld, das sie im Rahmen der
Nationallizenzen fuer englischsprachige
Zeitschriftenarchive ausgibt, vielleicht besser darauf
verwendet, allen Institutionen und in Deutschland
ansaessigen Wissenschaftlern den Zugang zu dem von ihr
gefoerderten Projekt Digizeitschriften zu ermoeglichen.
Denn offenkundig ist vielen angesehenen Hochschul- und
Landesbibliotheken das Produkt einfach zu teuer (und
angesichts der ausstehenden Volltextsuche das
Preis-Leistungs-Verhaeltnis auch zu schlecht) und deren
Nutzer haben dann keine Moeglichkeit, die gescannten
Artikel einzusehen. Wenn sie nicht vor Ort vorhanden sind,
muessen sie im Rahmen der Fernleihe nochmals gescannt
werden, was eine eklatante Verschwendung von Steuergeldern
darstellt, denn DigiZeitschriften wird oeffentlich
gefoerdert!   

Die Mitgliedsbibliotheken des Vereins DigiZeitschriften,
allen voran die SUB Goettingen, sind Bibliotheken, die sich
die Foerderung von Open Access und die Unterstuetzung des
Urheberrechtsbuendnisses auf die Fahnen geschrieben haben.
Angesichts dieser Haltung ist es nicht im mindesten
nachvollziehbar, dass sich das Non-Profit-Unternehmen
DigiZeitschriften so verhaelt. Ich bitte das
Urheberrechtsbuendnis, auf DigiZeitschriften im Sinne des
folgenden Appells einzuwirken.

Ich appelliere an den Verein Digizeitschriften, die
beteiligten Bibliotheken und Verlage:

* Geben Sie alle Beitraege frei, die vor 1900 erschienen
sind!

*Geben Sie alle Beitraege frei, deren Autoren nachweislich
laenger als 70 Jahre tot sind, die also gemeinfrei sind.

*Ermoeglichen Sie Autoren, die ihre Rechte nicht
ausdruecklich abgetreten haben, kostenfrei ihre Beitraege
unter Open Access zu veroeffentlichen!

*Stellen Sie klar, dass § 53 UrhG auch fuer die Nutzung von
DigiZeitschriften gilt!

*Stellen Sie klar, dass die restriktiven
Nutzungsbedingungen nicht fuer die gemeinfreien Beitraege
der Open Access-Sektion gelten!

*Ueberdenken Sie die bisherige Haltung hinsichtlich der
Nutzung zu Fernleihzwecken und des remote access von
registrierten Benutzern, die nicht Universitaetsangehoerige
sind!

Dr. Klaus Graf

  



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.