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AW: [InetBib] Petition zur Unterstützung der Goethe-Institute und deren Bibliotheken



Lieber Herr Rohde, 
Vielleicht muesste man da auch mal eine "Petition" starten?  Mit den besten 
Gruessen, Luise von Loew

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Rohde Bernd
Gesendet: Freitag, 25. August 2006 15:12
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: AW: [InetBib] Petition zur Unterstützung der Goethe-Institute und 
deren Bibliotheken

Liebe Frau Löw,

Sind Sie sicher, dass auch "Nichtdeutsche" unterzeichnen 
können? (Eventuell müssen sie in Deutschland leben?) Die 
Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen 
(öP) gem. Ziff 7.1 (4) der Verfahrungsgrundsätze spricht von 
"Bürgerinnen und Bürgern sowie den Abgeordneten des Deutschen 
Bundestages" ...

Mir stellt sich (aufgrund meiner eigenen Lage) eher die Frage, was mit 
Deutschen ist,
die nur noch einen Wohnsitz im Ausland haben. Die unterschreiben dann eine 
Petition
mit ihrer auslaendischen Adresse und dann?

Es heisst jedenfalls auf:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/petitionsrecht_einfuehrung.html
"Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland garantiert Artikel 17 Grundgesetz
jeder Person - ob Kind, Ausländer, Inhaftierter, Soldat, Entmündigter, ob 
Bürgerinitiative,
Verband oder Gliederung einer Partei -, das Recht, sich mit Bitten zur 
Gesetzgebung und Beschwerden
an die zur Entscheidung befugten Stellen und Behörden zu wenden"
Mir ist nur leider nicht klar, ob dieses Recht jeder Person ausschliesslich 
innerhalb Deutschlands zusteht,
oder ob auch jede Person ausserhalb Deutschlands (also theoretisch alle 
Menschen auf der Welt!)
da inbegriffen ist - Also ob es an die geographischen Grenzen des 
Geltungsbereiches des Grundgesetz gebunden ist,
da dieses Recht ja durch das Grundgesetz zugestanden wird.

Gruss aus Bern
Bernd Martin Rohde

P.S.: Inzwischen ist ja Italien schon liberaler als Deutschland. Dort gibt es 
"Auslands-Abgeordnete",
also im Ausland lebende Kandidaten sind waehlbar fuer die italienischen 
Staatsbuerger, die im Ausland wohnen
(und diejenigen haben sogar bei der letzten Parlamentswahl den Ausschlag 
gegeben).
Der Deutsche im Ausland muss sich ja immer erst bei jeder einzelnen Wahl selbst 
bei der Botschaft melden,
damit er nachtraeglich im Waehlerverzeichnis seines letzten Wohnortes in 
Deutschland eingetragen wird
und damit dann die Briefwahlunterlagen beantragen kann (was fuer ein 
buerokratischer Aufwand!).
Und tatsaechlich sitzt im Bundestag kein Abgeordneter, den man als Vertreter 
der Auslandsdeutschen ansehen koennte,
da es nur gewaehlte MdB ueber Direktmandate in den Wahlkreisen oder ueber die 
Landeslisten der Parteien gibt.



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.