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Re: [InetBib] Scannen von Büchern -Urheberrecht und Praxis



On Tue, 7 Nov 2006 16:12:01 +0100 (CET)
 Bernd Henrichs <bernd_henrichs@xxxxxxxx> wrote:
  Liebe Kolleginnen und Kollegen,
  ein Kunde möchte nicht mehr urheberrechtlich geschützte
Werke, die per Fernleihe besorgt wurden und nur präsent
genutzt werden dürfen mit einem mitgebrachten Scanner
einscannen. 
  a) Ist jemand bekannt, ob es dagegen rechtliche
Bedenken gibt?
  b) Gibt es Bibliotheken, die Kunden im Hause einen
Scanner zur Verfügung stellen?
  c) Wenn ja, wie wird über die Einhaltung des
Urheberrechtes gewacht?
  d) Gibt es Bibliotheken, die diesen Service für Kunden
übernehmen und gegen Entgelt oder kostenlos Werke
einscannen?

Ich denke, es schadet nicht, bei einer so unverkennbar
engstirnig motivierten Anfrage auf die Amtliche Begruendung
des Urheberrechtsgesetzes von 1965 zu verweisen:

"Es liegt im Wesen der geistigen Schöpfungen auf dem
Gebiete der Literatur und Kunst, daß sie als Mitteilungsgut
nach Ablauf einer gewissen Zeit gemeinfrei werden. Der
Urheber und seine Erben haben in der Zeit zwischen der
Schöpfung des Werkes und dem Ablauf von 50 Jahren nach dem
Tode des Urhebers - von Ausnahmefällen abgesehen -
hinreichend Gelegenheit, das Werk zu verwerten und dadurch
den verdienten Lohn für die geistige Schöpfung zu erhalten.
Nur wenige Werke werden nach Ablauf dieser Frist noch zu
verwerten sein. Das sind gerade die Meisterwerke der
Literatur und Kunst, die in den Kulturbestand eines Volkes
eingehen und deren Verbreitung und Wiedergabe im
allgemeinen Interesse dann jedermann freistehen muß."
http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/1965-09-09/materialien/ds_IV_270_B_01_08.php3

Alle Verwaltungsmassnahmen im Bibliotheksbereich gegenueber
Benutzern sind am Grundrecht der Informationsfreiheit (Art.
5 GG) zu messen.

Zum Scannen aus geschuetzten Buechern siehe § 53 UrhG. Der
Bibliothekar ist kein Blockwart.

Zu Digitalisierungstarifen in Bibliotheken siehe
http://wiki.netbib.de/coma/DigiTarife

Klaus Graf



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.