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Re: [InetBib] Scannen von Büchern -Urheberrecht und Praxis



Hallo,

Bernd Henrichs schrieb am 07.11.2006 16:12:
ein Kunde möchte nicht mehr urheberrechtlich geschützte Werke, die per Fernleihe besorgt wurden und nur präsent genutzt werden dürfen mit einem mitgebrachten Scanner einscannen. a) Ist jemand bekannt, ob es dagegen rechtliche Bedenken gibt?

Ich wuesste nicht, was dagegen sprechen sollte.

  b) Gibt es Bibliotheken, die Kunden im Hause einen Scanner zur Verfügung 
stellen?
  d) Gibt es Bibliotheken, die diesen Service für Kunden übernehmen und gegen 
Entgelt oder kostenlos Werke einscannen?

Die Universitaets- und Stadtbibliothek Koeln bietet sowohl einen recht praktischen "Scan to Web"-Dienst an...

| Mit diesem Gerät ist es möglich, Seiten aus Büchern, Zeitschriften
| und Zeitungen (schwarz-weiß/bis DIN A2) zu scannen. Es wird dabei
| automatisch eine Internetadresse erstellt, unter der die gescannten
| Bilder innerhalb der nächsten 72 Stunden abrufbar sind.

Kosten: 5 Cent pro Seite.

...wie auch das "traditionelles" Scannen und Abspeichern der Daten auf CD-ROM und DVD-ROM (Preise variieren).

  c) Wenn ja, wie wird über die Einhaltung des Urheberrechtes gewacht?

Ich denke nicht, dass dies Aufgabe der Bibliothek ist. Diese wird in der Regel auch nicht verhindern, dass ein Nutzer via Fotokopierer ein geschuetztes Werk vervielfaeltigt und dies im Anschluss auf nicht legalem Weg weiterverbreitet.

Tschuess, Tim Bartel.

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