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RE: [InetBib] Bücher zu Konfetti



Nein, nein! Da haben Sie Herrn Dr. Graf und mich gründlich mißverstanden. Wir
beide sind immer sachlich! Ich bin ansonsten weiterhin der Meinung, daß über
Art. 22 der Stiftungssatzung Eichstätt auch die bayerischen
Aussonderungsrichtlinien zur Anwendung kommen müssen. Wenn nicht direkt, dann
zumindest "entsprechend".

Und natürlich wäre jeder Verstoß gegen diese Richtlinien anzuprangern. Was an
dieser meiner Meinung "unsäglich" sein soll, kann ich leider nicht verstehen.

ABER: Könnte bitte jemand mich mal darüber in Kenntnis setzen, welche Titel  in
Eichstätt makuliert worden. Es wird in dieser Diskussion ja beständig
unterstellt, es seinen alte und wertvolle Werke zu "Konfetti" verarbeitet
worden. Stimmt das??? Oder handelte es sich um neuere abgenutzte Werke? Bevor
ich hierzu eine Meinung äußern kann, möchte ich erstmal über den Sachstand
informiert werden. Die Tatsache des Makulierens ist in wissenschaftlichen
Bibliotheken alltäglich. Ich finde daran nichts auszusetzen, solange man sich an
die Regeln hält. Wenn allerdings die Vorschriften mißachtet werden, stimme ich
der Einschätzung von Herrn Dr. Graf ohne Einschränkung zu. Nur, was ist in
Eichstätt konkret passiert?

MfG
--
Dr. Harald Müller
 

-----Original Message-----
From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Susanne Drauz
Sent: Friday, February 16, 2007 3:48 PM
To: 'Internet in Bibliotheken'
Subject: AW: [InetBib] Bücher zu Konfetti

Jetzt wird es ohne Not doch noch unsachlich

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Drauz

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Klaus Graf
Gesendet: Freitag, 16. Februar 2007 15:41
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Bücher zu Konfetti

Ich denke, man kann die unsaegliche Position dieses
Bibliotheksjuristen nur mit Abscheu quittieren.

Aussonderung von Bibliotheksgut erfolgt immer im Rahmen der
fachlichen Standards, zu denen nach klarem Konsens der
Altbestandsbibliothekare die Einsicht gehoert, dass man
Altbestaende tunlichst nicht vernichtet. Das Handbuch der
historischen Buchbestaende definiert Altbestaende
bekanntlich als Buecher vor 1900. Fuer eine kirchliche
Bibliothek wie die UB Eichstaett gelten die fachlichen
Richtlinien der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft
http://archiv.twoday.net/stories/2804757/

Und in den von Mueller zitierten Richtlinien heisst es
ausdruecklich: "Historisch gewachsener Altbestand bis etwa
1830/1850 ist von Aussonderungen in der Regel ausgenommen"
http://www.bib-bvb.de/AuB/richtlin.html

Altbestaende sind nach Urteil der Wissenschaft
Geschichtsquellen und nicht ohne Grund hat man in Muenster
 die angeblich so wertlosen Kapuzinerbibliotheken zum
Gegenstand einer Ausstellung gemacht.
http://del.icio.us/Klausgraf/Kapuzinerbibliotheken

Wer undokumentiert Geschichtsquellen vernichtet ist fuer
mich ein Verbrecher und wer dieses schaendliche
Vernichtungswerk auch noch rechtfertigt ...

Klaus Graf  
  




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