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Re: [InetBib] Internet-Recht - Hoeren



Lieber Herr Dietz,

besten Dank für die Blog-Blumen! ;)

Man darf alles abschreiben, maches kopieren und nichts ins Netz stellen, 
ohne den Rechteinhaber zu fragen.

Das ist in dieser allgemeinen Form ganz sicher nicht korrekt. Hinweise
kann ich liefern...

Hm, im Gegenbteil: Das ist NUR in dieser allgemeinen Form korrekt!

Ihre Beispiele (welche?) würde ich bei den Details einsortieren. Die Dinge 
liegen natürlich differenzierter. Ich erwähne hier nur das Zitatrecht. Das 
Entscheidende ist, wenn man sich als rechtsunkundiger/-unsicherer Bibliothekar 
an die Faustformel hält, macht man nichts falsch. Ich gebe zu, das System bis 
an die Grenzen des rechtlich Möglichen reizt man damit nicht aus.
:)

Eric Steinhauer





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