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Re: [InetBib] Was wurde zum UrhG beschlossen?



On Tue, 10 Jul 2007 18:11:35 +0200
 Rainer Kuhlen <rk_iw@xxxxxx> wrote:
Dann sind die Zwecke für Bildung und Wissenschaft
denen des allgemeinen Publikums gleichgestellt - etwas,
was Sie ja immer gefordert hatten (auch wenn Sie sich das
anders vorgestellt hatten).

Ich bitte von solchen Unterstellungen abzusehen.

Eine ausfuehrliche kritische Analyse des § 53a UrhG habe
ich vorgelegt unter:

http://archiv.twoday.net/stories/4056977/

Klaus Graf 



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.