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Re: [InetBib] bildveröffentlichungen in online-dissertationen



On Wed, 22 Aug 2007 17:15:49 +0200
 "Karl Dietz" <karl.dz@xxxxxxxxx> wrote:
On 8/20/07, Klaus Graf
<klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:


Freistellen von der Haftung kann sich die Bibliothek
nicht.
Sie haftet mit fuer Urheberrechtsverletzungen der durch
sie
online zugaenglich gemachten Dissertation.



Klaus, gibt es dazu Urteile oder andere Belege?

Die hatte ich angegeben:

http://www.univerlag.uni-goettingen.de/OA-Leitfaden/oaleitfaden_web.pdf

Weber S. 149 ff. widmet sich in aller Ausfuehrlichkeit dem
Problem. Erfolgt eine Urheberrechtsverletzung, ist nach
Weber zwar das Repositorium nicht zu einem Schadensersatz
verpflichtet, es haftet aber wohl als Mitstoerer und muss
ggf. eine strafbewehrte Unterlassungserklaerung abgeben. Im
uebrigen kann auch ein konventioneller Verleger die Haftung
fuer Rechtsverletzungen nicht dadurch ablehnen, dass er
einen Haftungsausschluss ins Buch schreibt.

Angesichts des kaugummiartigen Charakters der
Stoererhaftung kommt es aber immer auf den Richter an.
Soweit ein Text-Plagiat durch eine einfache WWW-Recherche
oder eine entsprechende Software entdeckt werden kann,
waere eine Pruefung der Arbeit vor der Einstellung sicher
nicht gaenzlich unzumutbar. Ebenso ist eine wenigstens
kursorische Pruefung des Abbildungsnachweises und der
Einbindung der Abbildungen ratsam. Von US-Verlagen wird
berichtet, dass diese ohne dass der Autor penibel alle
Rechte eingeholt hat (auch wenn er sich auf "fair use"
berufen koennte) nichts drucken, lesenswert zu dieser
Fehlentwicklung ist das Buch von Ms. Bielstein
"Permissions. A Survival Guide". Hier kann eine zu
aengstliche Haltung des Repositoriums die Freiheit von
Forschung und Lehre gefaehrden.

Es ist auch gut denkbar, dass ein Richter eine
Wiederholungsgefahr ganz verneint, da in Repositorien
ueblicherweise wissenschaftliche Veroeffentlichungen der
unterschiedlichsten Themen eingestellt werden und
angesichts der eigens fuer die Wissenschaft eingerichteten
Moeglichkeit des Grosszitats die von einer Bildagentur
verlangte Unterlassungserklaerung hinsichtlich ihres
gesamten Bestandes als zu unbestimmt zurueckweist. Wer
weiss.

Klaus Graf



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