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[InetBib] Paragraph 137 L UrhG (Entwurf) - Die Gelegenheit nutzen!



Es sieht danach aus, dass das neue Urheberrecht am 1.
Januar 2008 in Kraft tritt. Es bleibt also noch ein
schmales, aber ausreichendes Zeitfenster fuer die
Hochschulschriftenserver, die einmalige Gelegenheit nach §
137 l Abs. 1 S. 4 UrhG (Entwurf) zu nutzen.

Wenn die Wissenschaftler vor dem 1.1.2008 dem
Hochschulschriftenserver ein einfaches Nutzungsrecht
einraeumen (wie ich das selbst bei mehreren getan habe),
unterbleibt der automatische Anfall der Online-Rechte
hinsichtlich der vor 1995 publizierten Beitraege der
Wissenschaftler.

Rasches Handeln ist gefragt!

Drei einfache Schritte genuegen:

Step 1: Vereinbaren Sie mit der Universitaetsleitung ein
Anschreiben an alle WissenschaftlerInnen (ersatzweise:
schreiben Sie diese selbst an).

Step 2: Versand des Anschreibens mit
Hintergrundinformationen und dem Text:

"Wenn Sie die Universitaet und den Hochschulschriftenserver
in dieser Weise unterstuetzen moechten, senden Sie bitte
die folgende Mitteilung formlos an (Mailadresse).

Hiermit uebertrage ich der Universitaetsbibliothek ... ein
einfaches Nutzungsrecht an meinen vor 1995 erschienenen
Fachpublikationen zur Nutzung auf dem
Hochschulschriftenserver.

Bitte fuegen Sie nach Moeglichkeit die Liste der
Publikationen an. Die Universitaetsbibliothek wird sich
dann mit Ihnen in Verbindung setzen."

Step 3: Reagieren Sie vor dem 31.12.2007 mit einer
Bestaetigung auf die eingegangenen Mails. Wer einen
Veroeffentlichungsvertrag hat, legt diesen bei und bittet
um Ruecksendung. Wer keinen hat oder braucht, schreibt
zurueck: 

"Fuer die Einraeumung der einfachen Nutzungsrechte moechte
sich die Universitaetsbibliothek ... herzlich bedanken. Sie
haben damit der Universitaet und der weltweiten
Wissenschaftlergemeinschaft sehr geholfen. Hinsichtlich des
konkreten Vorgehens beim Hochladen werden wir uns erlauben,
demnaechst auf Sie zuzukommen".

Fertig. So koennen auf einen Schlag viele tausende
wissenschaftliche Arbeiten fuer den Hoschulschriftenserver
juristisch korrekt gesichert werden. Der Upload selbst
sollte natuerlich nicht auf die lange Bank geschoben
werden, aber irgendwelche rechtlichen Fristen laufen nicht.

Klaus Graf 



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.