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[InetBib] Verfassungskonforme Hochschulsatzung fuer OA-Mandat



Unter
http://archiv.twoday.net/stories/4369539/
schlage ich den Text fuer eine Hoschulsatzung vor, mit der
meines Erachtens verfassungskonform ein Open-Access-Mandat
in Kraft gesetzt werden kann (was von interessierten
Kreisen und Bedenkentraeger einschliesslich des RA Hansen
bestritten wird):

"(1) Hochschullehrer und Beschäftigte der Universität sind
verpflichtet, alle Veröffentlichungen in Zeitschriften und
Sammelbänden sowie Buchveröffentlichungen an den
Hochschulschriftenserver in elektronischer Form
abzuliefern.
(2) Abzuliefern ist die für den Druck akzeptierte Fassung
oder die gedruckte Fassung.
(3) Solange den Hochschulschriftenserver keine Freigabe des
Rechteinhabers bzw. Verlags erreicht hat, sind nur die
Metadaten der jeweiligen Veröffentlichung für die
Allgemeinheit zugänglich.
(4) Gibt der Rechteinhaber die für den Druck akzeptierte
Fassung oder die gedruckte Fassung frei, wird der Zugriff
durch die Allgemeinheit freigegeben.
(5) Auf Antrag des Hochschullehrers oder Beschäftigten kann
der Zugriff für die Allgemeinheit auch bei Vorliegen der
Voraussetzungen nach Absatz 4 gesperrt bleiben oder werden,
wenn die berechtigten Interessen des Hochschullehrers oder
Beschäftigten an der Nicht-Veröffentlichung auf dem
Hochschulschriftenserver überwiegen. Ein solcher Antrag ist
alle fünf Jahre zu erneuern."

Klaus Graf



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