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Re: [InetBib] Karl May ./. Rudolf Lebius



Sehr geehrter Herr Kollege Müller,

das Problem war die Tatsachenbehauptung in der Bezeichnung "geborener
Verbrecher" - dafür konnte Lebius den erforderlichen Wahrheitsbeweis nicht
antreten...

Und "privat" ist nur dann relevant, wenn gleichzeitig ein Verwertungsverbot
besteht, ansonsten ist ein Dritter eben ein Dritter... Spannendes Problem

Soll noch einer sagen, Jura sei nicht spannend.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

Susanne Drauz


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Harald Müller
Gesendet: Dienstag, 27. November 2007 12:24
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: [InetBib] Karl May ./. Rudolf Lebius

Liebe Liste!

Anfang des 20. Jahrhunderts hatte ein gewisser Rudolf Lebius in einem
privaten
Brief an die Opernsängerin Selma vom Scheidt den seinerzeit etwas
umstrittenen
Schriftsteller Karl May einen "geborenen Verbrecher" genannt. Er bezog sich
dabei auf einen vom italienischen Kriminologen Cesare Lombroso geprägten
Begriff, der heute in der Wissenschaft nicht mehr vertreten wird. Nachdem
Karl
May vom Inhalt des Briefes Kenntnis erhalten hatte, erhob er
Beleidigungsklage
gegen Rudolf Lebius. Obwohl der Schriftsteller nachweisliche mehrfach
straffällig geworden war und insgesamt acht Jahre in Haft verbracht hatte,
erkannte die Berufungsinstanz im Dezember 1911 auf Beleidigung gemäß § 185
StGB
und verurteilte Rudolf Lebius.

Ja.... (jetzt ist mir doch tatsächlich entfallen, warum ich das hier
erwähne.
Tja, das Alter!)

--
Dr. Harald Müller
 
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht /
Bibliothek
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