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Re: [InetBib] Was geht in § 52b UrhG?



On Thu, 29 Nov 2007 13:34:37 +0100
 delin@xxxxxx (Delin, Peter) wrote:
 
Alles hängt davon ab, ob die neuen Möglichkeiten des §
52b UrhG jetzt strategisch genutzt werden. Wenn einzelne
Bibliotheken vor sich hin digitalisieren und in einigen
Jahren einige tausend Digitalisate im vierstelligen
Bereich für die Nutzung vor Ort zustande bringen, dann
wird kein Hahn danach krähen. Wenn man dafür aber
kooperative Modelle (siehe unten) entwickelt und in
relativ kurzer Zeit Bibliotheken ihre gesamten Bestände
digitalisiert vor Ort zur Recherche anbieten können, dann
ist eine neue Qualität erreicht (man kann nur hoffen,
dass die Pioniere von der BSB bei der Digitalisierung
durch Google nicht zu restriktiv vorgegangen sind,
sondern auch die Möglichkeiten des  § 52b UrhG einbezogen
haben).

Meines Wissens soll nur urheberrechtsfreie Literatur in der
BSB gescannt werden. Wie man das feststellt, ist wie
ueblich geheim. Man wird also damit rechnen koennen, dass
auch bei Buechern aus der BSB bei 1864 Schluss ist. Hand
aufs Herz: Wieviele Bibliothekare als angebliche
Informationsspezialisten weisen ihre Benutzer auf die
Moeglichkeit hin, mittels eines US-Proxy zehntausende
weitere deutschsprachige Buecher aus der Zeit von 1865 bis
ca. 1910 in Google komplett einzusehen?

Wie das mit dem kooperativen Digitalisieren gemaess § 52b
UrhG rechtlich ist, ist absolut nicht klar. Herr Steinhauer
wird uns vermutlich belehren, dass die Weitergabe eines
Digitalisats einen Verbreitungsakt darstellt bzw. nicht von
§ 53 UrhG, den er ja zugrundelegt, gedeckt ist. Schon
aufgrund der von Herrn Steinhauer aus kulturpolitischen
Gruenden weidlich geschuerten urheberrechtlichen
Aengstlichkeit rechne ich nicht damit, dass ein
kooperatives System zustandekommt, bei dem ein Titel
tunlichst nur einmal durch eine Bibliothek digitalisiert
wird. Es gibt ja auch kein - von mir seit vielen Jahren
ohne Erfolg gefordertes - kooperatives System, das
(hinreichend selbstaendige) digitale Reproduktionen
gemeinfreier oder hinreichend alter (vor 1900) Literatur,
die irgendwo fuer Benutzer erstellt werden, zentral
verfuegbar macht, damit man nicht immer wieder die gleiche
Literatur neu digitalisiert und die Allgemeinheit etwas
davon hat.

Klaus Graf   



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