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Re: [InetBib] Leser = Kunde?



Hallo Herr Weiler,

Schadenersatz bedeutet, der tatsächliche Schaden wird ersetzt - es gilt
der Grundsatz der Naturalrestitution. Sie haben das Wahlrecht, ob Sie Geld
in Höe des Betrages fordern, der benötigt wird, um das gebrauchte Buch
wiederzubeschaffen oder die Beschaffung eines Vergleichbaren fordern. Ob
Sie mit dem Geld das identische Buch oder etwas anderes anschaffen ist
Ihre Sache.

Kein Unterschied zum Verkehrsunfall und dem kaputten Auto. Ich habe
Wikipedia angeschaut - der Artikel ist zufällig brauchbar :-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz

Beste Grüße

Susanne Drauz




Liebe Liste,

an mich ist eine Frage herangetragen worden bezüglich eines zu
erstattenden Buchersatzes. Welchen Handlungsspielraum wird der Bibliothek
gewährt?
Kann sie bei verschuldeten Beschädigung eines Buches durch den Leser den
Buchersatz ablehnen und stattdessen einen Geldwert zum Nachteil des Lesers
verlangen, auch wenn ein Buch vom Leser "100% identisch" besorgt werden
könnte?

Schönen Gruß
Johannes Weiler


--
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