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Re: [InetBib] aktuelle Fragen zur Rechteübertragung § 137 l



On Tue, 11 Dec 2007 09:50:11 +0100
 "Rubina Vock" <Rubina.Vock@xxxxxxxxxxxx> wrote:
Liebe Listenmitglieder,

auf der IPOA finden Sie aktuelle Fragen und Antworten zur
Rechteübertragung in Bezug auf die Urheberrechtsreform, §
137 l.


http://open-access.net/de/allgemeines/rechtsfragen/urheberrechtsreform/aktuelle_fragen_zur_rechteuebertragung_in_bezug_auf_137l/

"Ist eine Email für die gültige Übertragung eines einfachen
Nutzungsrechts ausreichend, oder bedarf es eines
unterschriebenen Briefes oder eines unterschriebenen Fax?

Der Trend in der Rechtssprechung geht immer mehr dahin,
dass auch Emails als rechtsgültig anerkannt werden.
Hundertprozentige Sicherheit gibt es allerdings nur, wenn
eine Unterschrift vorliegt: Das kann ein Brief sein oder
auch ein unterschriebenes Fax."

Empfehlenswert ist es, wenn die Bibliothek oder das
fachliche Repositorium auf die Mail mit einer schriftlichen
Bestaetigung (Brief, FAX) reagiert. Das kann der Autor dann
zu seinen Unterlagen nehmen. 

Ob eine Rechteeinraeumung ohne eine Bestaetigung der
Bibliothek, man werde - eventuell zu einem spaeteren
Zeitpunkt - von ihr Gebrauch machen (z.B.: "Die Bibliothek
ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Beitraege
einzustellen.") gueltig ist, erscheint mir zweifelhaft.

Kurz: Die Rechteeinraeumung kann ohne weiteres als Mail
erfolgen, sinnvollerweise bestaetigt die Bibliothek aber in
nicht-elektronischer Form.

Klaus Graf
   



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