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Re: [InetBib] Offene Fragen zum neuen Urheberrecht



Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einiger Rückfragen eine kleine Ergänzung zu meinen Folien zur 1. 
Konstanzer OA-Tagung:

* Eine Rechteübertragung OHNE Ausübung des Widerrufrechts ist nach meiner 
Auffassung nur bis zum 1.01.2008 zulässig gewesen. Hierfür spricht insbesondere 
 (wie Herr Dr. Steinhauer in Konstanz richtig angemerkt hat) der Wortlaut der 
Regelung.

* Die von mir angesprochene (und von Herrn Dr. Graf zitierte) Möglichkeit einer 
Nutzungsrechtseinräumung bis zum 1.1.2009 an ein Repository betrifft hingegen 
nur den Fall, daß der Urheber zuvor/zugleich auch das Widerrufrecht gegenüber 
dem Inhaber aller wesentlichen Nutzungsrechte ausgeübt hat.

Darüber hinaus hat sich in den Folien ein kleiner Fehler eingeschlichen. Auf 
Folie 7 heißt es gegenwärtig noch:
"Die Saetze 1 bis 4 gelten nicht..." Richtigerweise muß es natürlich heißen 
"Die Saetze 1 bis 3 gelten nicht..." Ich bitte dies zu entschuldigen...

Jörn Heckmann

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