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Re: [InetBib] Offene Fragen zum neuen Urheberrecht



Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem gestrigen Posting von Herrn Dr. Graf eine letzte Klarstellung:

"(1) Steinhauer und ich stimmen gegen Heckmann darin
ueberein, dass 2008 erteilte Rechteeinraeumungen an IRs auch 2009 wirksam
bleiben. Die Urheber koennen bis Jahresende noch Rechte wirksam einraeumen."

Eine solche Aussage ist von mir nie getätigt worden! Bei meinen Ausführungen 
vom 5.1.2008 ging es ausschließlich um die 
Frage, ob auch zwischen dem 1.1.2008 und dem 31.12.2008 OHNE einen Widerspruch 
Nutzungsrechte an ein IR vergeben werden können.
Dies ist mit Hinweis auf den Wortlaut zu verneinen (vgl. nun  auch ausführlich 
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/01/06/s137_l_urhg_nach_dem_1_januar~3537639)
Selbstverständlich bleiben aber bis zum 31.12.2007 bereits getätigte 
Rechteübertragungen an ein IR auch ohne weiteren Widerruf 
gegenüber im Inhaber aller sonstigen wesentlichen Nutzungsrechte wirksam.

Jörn Heckmann

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