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[InetBib] OT: Pflichtexemplar für Filme kommt



Wenn man der Berliner Morgenpost von gestern glauben darf
http://www.morgenpost.de/content/2008/02/21/feuilleton/948034.html
(davor Welt Online)
http://www.welt.de/kultur/article1690126/Auch_Herr_Neumann_will_deutsche_Filme_schuetzen.html
und das etwas sibyllinische Interview richtig interpretiert (?), will sich Kulturstaatsminister Neumann für ein Pflichtexemplargesetz für Filme einsetzen:

"Zudem wird in diesem Jahr das Bundesarchivgesetz novelliert und der Referentenentwurf sieht eine Pflichthinterlegung von Filmen beim Bundesarchiv vor. Wir haben ja bereits vor zwei Jahren im Gesetz zur Deutschen Nationalbibliothek die Hinterlegungspflicht für musikorientierte Filme verankert."

aus Welt Online:
"Neumann: 1969 wurde die Einführung dieser Regelung mit der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes begründet. Es geht bei Büchern um die Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Bücher sind sowohl Mittel als auch Gegenstand der Forschung. Ich denke aber, dass der derzeitige Zustand im Filmbereich kein dramatischer ist. Ich habe vor, bei der Novellierung des Bundesarchivgesetzes dieses Thema erneut anzusprechen -- auch deshalb, weil der Videobereich nicht abgedeckt wird und wir inzwischen ohne Zweifel eine Videokunst haben, die erhaltenswert ist. WELT ONLINE: Wenn man schon kein zentrales Archiv hat, müsste wenigstens klar sein, wo welcher Film zu finden ist. Aber es gibt kein zentrales Register. Neumann: Die Vernetzung ist unverzichtbar. Das kann sowohl ein zentrales Register als auch ein dezentraler Sucheinstieg sein. Wir verwirklichen ja ebenfalls die digitale Bibliothek in Deutschland und bringen sie in die europäische digitale Bibliothek ein. Ich halte das für eine originäre Aufgabe der Filmwirtschaft selbst bzw. entsprechender Einrichtungen wie z. B. Kinematheksverbund oder Deutscher Filmakademie.
WELT ONLINE: Kommt von Ihnen dieses Jahr solch ein Vorstoß?
Neumann: Es muss geprüft werden, wie wir der Europarats-Konvention, der wir baldmöglichst beitreten wollen, auch im Hinblick auf die Vernetzung von Daten gerecht werden.

Nun fehlt nur noch das Pflichtexemplar für Filme, die auf DVD publiziert werden (Verhältnis DVD-Markt zu Kinoeinnahmen im letzten Jahr in Deutschland: 2:1). Berufen dazu wäre die DNB, wo die Geschäftsgänge für optische Digitalmedien schon komplett vorhanden und erprobt sein dürften, nämlich im Deutschen Musikarchiv. Ca. 8.000 veröffentlichte DVD-Titel (Filme) pro Jahr müssten dort relativ unkompliziert zu integrieren sein. Die DNB sollte sich darum bemühen.

Mehr zum Thema findet sich in der sehr lesenswerten Arbeit von Peter Pförsich:

Wohin mit dem bewegten Bild? Die Sammlung von Video und DVD in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Pflichtexemplarbibliotheken.
http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h190/

Viele Grüße aus Berlin
Peter Delin

Zentral- und Landesbibliothek Berlin
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