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Re: [InetBib] Frage zu einer Rechtslage



Grundsätzlich darf er veröffentlichen, was er will und wo er will: aber er haftet für die Folgen. Im Zweifelsfall wäre die Erlaubnis desjenigen einzuholen, der presserechtlich verantwortlich ist: das dürfte der Institutsdirektor sein. Viel mehr kann man nicht sagen, ohne die Einzelheiten zu kennen.


Freundlicher Gruss
Helmut Becker

Bucher, Sabine schrieb:
Kann mir jemand weiterhelfen? Wie ist denn im folgenden Fall die Rechtslage? Darf ein Wissenschaftler seine Publikationen auf der Homepage seines Instituts veröffentlichen? Ich glaube eher nicht, bin mir der Sache aber nicht so sicher?
Sabine Bucher

Sabine Bucher Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Wissenschaftliche Bibliothek J 5 68159 Mannheim Tel. 0621/1703-1341 Fax 0621/1703-1325




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