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Re: [InetBib] Dubletten aus dem Bereich Kunst abzugeben]]



Das Problem ist doch, dass im Zweifel wachsweiche
Definitionen einen wirksamen Schutz von kulturellem Erbe
verhindern.

"Die wertvollen Altbestände und spezialisierten Sammlungen
in den Bibliotheken sind Teil des
kulturellen Erbes Thüringens. Dies gilt insbesondere für
die Herzogin Anna Amalia Bibliothek in
Weimar, die Forschungsbibliothek Gotha als Teil der
Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/-
Gotha und für die Landesbibliothek. Das kulturelle Erbe in
den Bibliotheken ist durch sachgerechte
Aufbewahrung und Erschließung sowie durch geeignete
Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung
und Digitalisierung zu schützen, zu bewahren und für den
öffentlichen Gebrauch zu erhalten."

Der soeben zitierte CDU-Entwurf definiert nicht, was
wertvolle Altbestaende sind. Fuer kirchliche und private
Bibliotheken in Thueringen gilt diese Formulierung
uebrigens NICHT.

Die bayerischen Richtlinien von 1998 sagen:

"Historisch gewachsener Altbestand bis etwa 1830/1850 ist
von Aussonderungen in der Regel ausgenommen."

Das Handbuch der historischen Buchbestaende zieht die
Grenze bekanntlich bei 1900.

Klaus Graf



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