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Re: [InetBib] Wann verfallen Mahn- bzw Saeumnisgebuehren? christin.moll (at) burghausen.de



Liebe Frau Moll,

es hängt natürlich davon ab, aber grundsätzlich verjährt alles irgendwann mal, und zweitens kennt das Bürgerliche Gesetzbuch eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Wenn sonst nix greift, würd ich erstmal von zwei Jahren ausgehen.

Freundlicher Gruss
Helmut Beckerchristin.moll@xxxxxxxxxxxxx schrieb:
Liebe Liste,

ein Thema, das sicher jede/n von uns schon mal mehr oder wenig betruebt hat: 
Mahn- bzw Saeumnisgebuehren. Frueher wurde nach der dritten erfolglosen Mahnung 
der Gerichtsvollzieher bemueht, nun straeubt sich die Stadtverwaltung aus 
Kostengruenden dagegen. Im Prinzip braucht der zahlungs- (und rueckgabe-) 
unwillige Kunde nur lang genug zu warten, dann koennen wir mit dem Ofenrohr ins 
Gebirge schauen.
Wie gehen Sie damit um? Und - fast noch wichtiger: Wie ist die Gesetzeslage? 
Verfallen solche Gebuehren irgendwann? Haben Sie Fundstellen?
In diversen Mailinglist-Archiven wurde ich nicht fuendig.

Vielen Dank für Ihre Mitteilungen.
Christin Moll




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