[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] AGB von proprint (was: Buch.



Liebe Liste,

von ProPrint vertriebene Bücher dürfen von Bibliotheken in den Bestand 
übernommen und verliehen werden. Das ergibt sich eindeutig aus § 17 Abs. 2 
UrhG. Durch die Veräußerung der Bücher mit Zustimmung des Rechteinhabers hat 
sich mit Ausnahme des Rechts der Vermietung die Einflussnahme des 
Rechteinhabers auf das weitere Schicksal der Bücher erschöpft und erledigt. Die 
Ausleihe und der Weiterverkauf sind damit zulässig.

Die AGB von ProPrint ändern daran nichts. Bei verständiger Lektüre beziehen 
sich die dort formulierten Beschränkungen der Weiterverbreitung zudem allein(!) 
auf die elektronische Fassung der Werke. Diese wird über die ProPrint-Seite 
öffentlich zugänglich gemacht. Es besteht also Regelungsbedarf. Die 
Beschränkung auf Online-Dokumente ergibt sich eindeutig aus Formulierungen wie 
"abgerufener Inhalt" oder "abgerufene Dokumente". Das ist auch insoweit in 
Ordnung, als bei Online-Dokumenten keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts im 
Sinne von § 17 Abs. 2 UrhG eintritt.

Soweit ein Online-Dokument, das über ProPrint angeboten wird, unter einer 
CC-Lizenz steht, wird man diese Lizenz aber als eine abweichende 
Individualvereinbarung zwischen Urheber bzw. ProPrint und Nutzer anzusehen 
haben. Die Regelung in den AGB von ProPrint ist insoweit nicht anwendbar, vgl. 
auch § 305b BGB: "Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen." 

Es ist ProPrint zu empfehlen, die AGB klarer zu fassen und dabei deutlicher 
zwischen körperlichen und unkörperlichen Werken zu trennen. Sachdienlich wäre 
auch dieser Hinweis: "In den Dokumenten enthaltene abweichende 
Lizenzbestimmungen wie CC-Lizenzen bleiben unberührt."

Viele Grüße
Eric Steinhauer



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.