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Re: [InetBib] ... Ulmer-Brief




Er äußerte sich allerdings auch nicht, als in 2008 zum
ersten Mal ein
inetbib-Mailer von einer Bibliothek vor Gericht gezerrt
wurde. Soweit
ich die Dinge in inetbib übersehe war dies ein Novum,
dass so etwas
geschah. Hat sich dann aber wohl in Wohlgefallen
aufgelöst.

Ich nehme an, dies bezieht sich auf die Strafanzeige der
BSB gegen mich wegen eines INETBIB-Beitrags ueber
Copyfraud. Wohlgefallen wuerde ich es nicht nennen, dass
die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Aber
gluecklicherweise hat bereits der Staatsanwalt eingesehen,
dass es nicht noetig ist, ein Gericht damit zu befassen.

Klaus Graf



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