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[InetBib] Elektronischer Leseplatz und Recht auf Privatkopie



Liebe Diskutanten,

ich kann ja verstehen, dass die Verleger ihre
Interessen wahren möchten. Doch scheint mir der
Weg zu den Gerichten nicht sinnvoll. Der vom
Gesetzgeber vorgesehene Weg ist der Weg über die
Verwertungsgesellschaften. 

Vgl.

http://ebook-bibo.blog.de/2009/04/02/elektronischer-leseplatz-recht-privatkopie-5880159/

Das heißt aber auch, dass es am Ende nicht billig
wird.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Martin Moderow

-- Dr. Hans-Martin Moderow
Bibliotheksvolontär
Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek
Bibliotheksplatz 2, 07743 Jena



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